Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 A 2692/00

Tenor

Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig; der Rechtsstreit wird an das Arbeitsgericht Bielefeld verwiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.