Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 836/00

Tenor

1. Der Antrag der m. W. GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer B. R. , H. weg 30, V. , - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. und andere, F. straße 1, D. -, auf Beiladung wird abgelehnt.

2. Die Beschwerde der Beigeladenen wird zugelassen.

3. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 5. Juni 2000 wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 8.000,-- DM festgesetzt.


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