Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 715/00

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beigeladenen tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auf 5.000,-- DM festgesetzt.


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