Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 E 855/99

Tenor

Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der angefochtene Beschluss geändert und der Gegenstandswert auf einen Betrag bis 90.000 DM festgesetzt. Die Beschwerde des Beklagten wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gerichtskostenfrei.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen