Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 870/00

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 DM festgesetzt.


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