Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 906/00

Tenor

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt.

Die Anträge werden abgelehnt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird auf 10.000,00 DM festgesetzt


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