Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 2482/97.A

Tenor

Der Antrag des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 17. April 1997 wird abgelehnt.

Der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten trägt die Kosten des Antragsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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