Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 1008/00

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) bis 3) trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 100.000,-- DM festgesetzt.


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