Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 1160/00

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Rechtszüge auf jeweils 2.000,-- DM festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.