Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 191/00

Tenor

Die Anträge auf Zulassung der Beschwerde und die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Antragsverfahren werden abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 4.000,-- DM festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.