Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 1167/99

Tenor

Die Berufung wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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