Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10 B 1145/00

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird unter Änderung der Wertfestsetzung I. Instanz für beide Rechtszüge auf jeweils 10.000,00 DM festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.