Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 B 959/00

Tenor

Die Beschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Verfügung des Eisenbahn-Bundesamts vom 25. November 1999 wird wiederhergestellt bzw. angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird unter entsprechender Änderung der Festsetzung I. Instanz für beide Rechtszüge auf 8.000,-- DM festgesetzt.


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