Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 E 137/98

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen - teilweise geändert.

Den Klägern zu 1., 2., 3. und 5. wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. N. aus W. Prozess-kostenhilfe für die Durchführung des erstinstanzlichen Klageverfahrens bewilligt, soweit dieses den Leistungszeitraum vom 1. November 1995 bis zum 30. April 1996 betrifft.

Außergerichtliche Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.


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