Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7A B 1225/00.NE

Tenor

Der Vorhaben- und Erschließungsplan 969 V "K. Weg" der Antragsgegnerin wird bis zur Rechtskraft des Urteils des Senats vom 10. August 2000 (7a D 117/97.NE) außer Vollzug gesetzt.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsteller - diese als Gesamtschuldner - und die Antragsgegnerin tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auf 20.000,-- DM festgesetzt.


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