Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 A 1452/99

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 3. Februar 1999 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 8.000,- DM festgesetzt.


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