Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 1181/00

Tenor

Den Antragstellern wird für das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt D. , B. , beigeordnet.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahren.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 24.000,- DM festgesetzt.


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