Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7A D 76/99.NE
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird auf 20.000,-- DM festgesetzt.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).
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Referenzen
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