Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7A D 76/99.NE

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auf 20.000,-- DM festgesetzt.

Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).


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