Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 B 1534/00

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulas- sungsverfahren auf 2.243,14 DM festgesetzt.


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