Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 17 B 1585/00

Tenor

Der Antrag wird als unzulässig verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird - zugleich in Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung - für beide Rechtszüge auf jeweils 2.000,-- DM festgesetzt.


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