Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1281/00

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 4.000,-- DM festgesetzt.


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