Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 18 B 1273/00

Tenor

Die Anträge werden abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren - soweit es auf die Zulassung der Beschwerde gegen die verwaltungsgerichtliche Entscheidung gerichtet ist - auf 4.000,-- DM festgesetzt.


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