Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 3 A 942/92

Tenor

Die Berufung wird auf Kosten der Erben des verstorbenen früheren Klägers zurückgewiesen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Erben dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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