Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 E 664/00

Tenor

Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Rechtsstreit an das Landgericht Düsseldorf verwiesen wird.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 800,-- DM festgesetzt.


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