Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 A 760/96

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.

Insoweit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 8. Januar 1996 wirkungslos.

Im Übrigen wird das angefochtene Urteil geändert. Der Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt, an die Klägerin Zinsen für die Zeit vom 24. Januar 1995 bis zum 23. Juni 2000 in Höhe von 0,5 % pro Monat auf den Betrag von 33.400,-- DM zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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