Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 3647/99

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 24.000,00 DM festgesetzt.


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