Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 B 1706/00

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 29. August 2000 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 4.000,-- DM festgesetzt.


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