Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 E 820/00

Tenor

1. Die Beschwerde wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

2. Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird zugelassen.

3. Der Streitwert wird für das Be-schwerdeverfahren auf 10.000,-- DM festgesetzt.


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