Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 B 1971/00

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens je zur Hälfte.

Der Streitwert wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für das Antragsverfahren und das Zulassungsverfahren auf jeweils 16.000,- DM festgesetzt.


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