Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 B 115/01

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Zulassung der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 24. Januar 2001 wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 8.000,-- DM festgesetzt.

Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Fax bekannt gegeben werden.


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