Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 3696/00

Tenor

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Klägerin.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 250.000,-- DM festgesetzt.


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