Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 4068/98

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens jeweils zur Hälfte, einschließlich der außergerichtliche Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 16.000,- DM festgesetzt.


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