Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 E 267/00

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Kläger wird für das bei dem Verwaltungsgericht Arnsberg unter dem Aktenzeichen 14 K 5378/98 geführte Klageverfahren mit Wirkung vom 28. Januar 1999 Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwalt S. aus L. bewilligt.

Außergerichtliche Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens werden nicht erstattet.


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