Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 D 173/98.AK

Tenor

Der Planfeststellungsbeschluß vom 11. November 1998 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin und der Beklagte tragen die Gerichtskosten je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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