Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 B 157/01

Tenor

Die Beschwerde wird zugelassen.

Das Zulassungsverfahren wird als Beschwerdeverfahren fortgeführt; der Einlegung der Beschwerde bedarf es nicht mehr.

Die Kostenentscheidung für das Zulassungsverfahren folgt der Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.