Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 1802/99.PVL

Tenor

Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beschlusstenor erster Instanz wie folgt neu gefasst wird:

Es wird festgestellt, dass der monatlich höchstens viermalige entgeltliche, nach vom Dienststellenleiter festgelegten Regeln verlaufende und zeitlich nicht von vornherein begrenzte Einsatz pensionierter Polizeibeamter auf Abruf als Abwesenheitsvertreter (Urlaub, Krankheit usw.) in der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung der Mitbestimmung bei Einstellung unterliegt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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