Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 356/00

Tenor

Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe ohne Festsetzung von Monatsraten ab dem 17. April 2000 (Eingang der Anlagen bei Gericht) bewilligt und Rechtsanwalt E. , W. , beigeordnet.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattet werden.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 8.000,-- DM festgesetzt.


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