Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 A 682/97

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des beigeladenen Landes, das diese selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Revision wird nicht zugelassen.


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