Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 B 1972/00

Tenor

Die Beschwerde wird zugelassen.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. Dezember 2000 wird geändert.

Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 12. September 2000 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 4.000,-- DM festgesetzt.


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