Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 B 237/01

Tenor

Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren einschließlich des Beschwerdezulassungsverfahrens Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung bewilligt und Rechtsanwalt B. aus M. beigeordnet.

Die Beschwerde wird zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen.


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