Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 A 1620/99.PVL

Tenor

Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der erstinstanzliche Beschlusstenor wie folgt neu gefasst wird:

Es wird festgestellt, dass dem Antragsteller ein Anhörungsrecht gemäß § 72 a Abs. 2 Satz 1 LPVG NRW auch bei von Arbeitnehmern gewünschten und/oder veranlassten Aufhebungs- und Beendigungsverträgen zusteht.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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