Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 A 5282/99

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Berufungszulassungsverfahren auf 21.950,-- DM festgesetzt.


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