Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 C 21/00

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird insoweit teilweise geändert, als zwischen den Antragstellern/Antragstellerinnen der Verfahren 13 C 16/00, 13 C 17/00, 13 C 18/00, 13 C 19/00, 13 C 20/00 und 13 C 21/00 vom Antragsgegner eine Rangfolge auszulosen ist und diejenigen vorläufigen Einschreibungen bestehen bleiben, die auf die Plätze 1 - 5 entfallen.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen tragen der Antragsgegner zu fünf Sechsteln und der Antragsteller/die Antragstellerin zu einem Sechstel.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 6.000,- DM festgesetzt.


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