Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 B 1473/00

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Beigeladene.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- DM festgesetzt.


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