Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 E 730/00

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen den ablehnenden Prozesskostenhilfebeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 25. August 2000 wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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