Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 1411/01

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beklagten tragen die Kosten des Antragsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf 24.300,-- DM festgesetzt.


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