Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 354/01

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beigeladene zu 2. trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen zu 1. sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 60.000,-- DM festgesetzt.


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