Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 434/01

Tenor

Der Antrag des Antragstellers, die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung seiner Klage 3 K 7975/98 VG Düsseldorf anzuordnen, wird auf seine Kosten abgelehnt.


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