Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9 B 1826/00

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 200,00 DM festgesetzt.


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