Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1577/00

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, über die Beschäftigung der Antragstellerin als Realschullehrerin z. A. in der Zeit bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens 2 K 3146/00 VG Arnsberg unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu entscheiden.

Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt; insoweit wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 4.000,-- DM festgesetzt.


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